BZF Sprechfunkzeugnis

Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (BZF) wird in zwei Klassen unterteilt.

BZF II
Das Sprechfunkzeugnis BZF II dient zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache mit deutschen Bodenfunkstellen nach Sichtflugregeln (VFR).

BZF I
Das Sprechfunkzeugnis BZF I dient zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs in deutscher und englischer Sprache für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR).

Für beide BZF Sprechfunkzeugnisse gilt ein Mindestalter von 15 Jahren. Der Besitz eines BZF Sprechfunkzeugnisses ist Voraussetzung für den Erwerb des AZF Sprechfunkzeugnisses

Mehr Infos zur BZF I & BZF II Schulung

BZF Prüfung
Die Prüfungen für das BZF II und BZF I Sprechfunkzeugnis werden bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgelegt. Die Prüfungen setzen sich aus den folgenden Teilen zusammen:

Theoretischer Teil:
Dieser Teil der Prüfung umfasst 100 Multiple-Choice Fragen, ausgewählt aus 254 Fragen. Zu jeder Frage stehen 4 Antworten zur Auswahl, von denen jeweils nur eine einzige richtig ist. Zum Bestehen des theoretischen Teil müssen mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet werden, der zeitliche Rahmen beträgt 1 Stunde.

Praktischer Teil:
Simulierter Flug von einem Verkehrsflughafen zu einem anderen. Die BZF I Prüfung umfasst zusätzlich die mündliche Übersetzung eines fachbezogenen englischen Textes ins Deutsche.