AZF Sprechfunkzeugnis

Das allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) dient zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache für Flüge nach Instrumenten-Flug-Regeln (IFR). Das AZF ist das höchste Sprechfunkzeugnis in Deutschland. Es berechtigt zur weltweiten Durchführung des Sprechfunks.

Im Zuge der Verkehrspilotenausbildung (ATPL) oder der Instrumentenflugberechtigung (IFR) ist der Erwerb des AZF gesetzlich vorgeschrieben. Der Erwerb des AZF ist erst ab einem Alter von 18 Jahren möglich und erfordert den Besitz des Sprechfunkzeugnisses BZF I oder BZF II.

Mehr Infos zur AZF Schulung

AZF Prüfung

Die AZF Prüfung wird bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgelegt. Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Teilen zusammen:

Theoretischer Teil:
Die theoretische Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice Fragen (aus einem 288 Fragen umfassenden Fragenkatalog). Jeder Frage sind 4 Antworten zugeordnet, von denen jeweils nur eine richtig ist. Um den theoretischen Teil zu bestehen, müssen innerhalb von 30 Minuten mindestens 75% der Fragen korrekt beantwortet werden.

Praktischer Teil:
Simulierter Flug nach Instrumentenflugregeln von einem Verkehrsflughafen zu einem anderen. Für Inhaber des BZF II umfasst die Prüfung zusätzlich die mündliche Übersetzung eines fachbezogenen englischen Textes ins Deutsche.

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